Die Altargeräte

Unter den Abend-mahlsgeräten befindet sich ein sehr schön gearbei-teter vergoldeter Silberkelch aus dem 16. Jahrhundert, dessen runder Stil die Minuskelinschrift trägt: „jhs hilf vns alen“ und „maria bit vir vns“. Der vergoldete Kupferfuß in Sechspassform wurde 1681 von Daniel Henkel aus Gutenberg gestiftet.

1974 wurde das neue Abendmahlsgerät in Gebrauch genommen: 1 Kelch, messingversilbert, innen vergoldet. 1 Hostiendose, messingversilbert. 1 Patene (Hostienteller), messingversilbert und 1 Kanne, ebenfalls messingversilbert. Bis zu diesem Zeitpunkt tat das Abendmahlsgerät von Pfarrer Werner Lutz, das er im 2. Weltkrieg im Gebrauch hatte, seinen Dienst bei den Mahlfeiern in der Nikolauskirche.

Taufstein und Taufgeschirr

Benützung der Nikolauskirche von katholischen Heimatvertriebenen nach dem 2. Weltkrieg

Mit dem Ende des 2. Weltkrieges kamen auch viele Heimatvertriebene katholischer Konfession nach Gutenberg. Um am Ort ihren Gottesdienst abhalten zu können, bestand mit der Evangelischen Kirchengemeinde Gutenberg und der Katholischen Pfarrei St.Ulrich in Kirchheim/Teck eine Vereinbarung ab 1953. Hier sei der Wortlaut wiedergegeben:

„1. Die Evangelische Kirchengemeinde Gutenberg gestattet dem Katholischen Pfarramt Kirchheim/Teck in widerruflicher Weise die Abhaltung katholischer Gottesdienste in der Kirche in Gutenberg mit der Maßgabe, daß alle 2 Wochen einmal in der Zeit von 7 Uhr bis 8.30 Uhr vormittags ein katholischer Gottesdienst abgehalten werden kann.

2. Die Gottesdienstzeiten innerhalb dieses Rahmens werden vom Katholischen Pfarramt im Einvernehmen mit dem Evang. Pfarramt festgesetzt. Die Benützung der Evangelischen Kirche in Gutenberg für evangelische Zwecke darf durch die Zulassung katholischer Gottesdienste nicht beeinträchtigt werden. Benützt werden können der Raum und dessen Zubehör (Altar, Taufstein, Orgel), dagegen nicht die Kirchenglocken.

3. Die für den katholischen Gottesdienst notwendigen kultischen Gegenstände können in der Kirche zum Gottesdienst aufgestellt, müssen aber jeweils nach Abschluß des Gottesdienstes wieder entfernt werden. Die Evangelische Kirchengemeinde übernimmt keine Haftung für Verluste oder Beschädigung dieser Gegenstände.

4. Irgendwelche Veränderungen in der Evangelischen Kirche in Gutenberg dürfen seitens der Katholischen Pfarrgemeinde ohne Zustimmung der Evangelischen Kirchengemeinde nicht gemacht werden.

5. Für die Benützung zahlt die Katholische Pfarrgemeinde an die Evangelische Kirchengemeinde als Entschädigung einen Betrag von 6.-- DM. Zu dieser Anerkennungsgebühr kommt hinzu der Ersatz der tatsächlichen Auslagen für Heizung, Reinigung, Beleuchtung und Orgelstrom.

6. Für Beschädigung der Kirche und ihres Zubehörs, die bei ihrer Benützung für den Katholischen Gottesdienst eintreten, ist seitens der Katholischen Pfarrgemeinde Ersatz zu leisten.

7. Die Evangelische Kirchengemeinde übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die Besuchern des katholischen Gottesdienstes in der Kirche entstehen.

8. Kündigung des Vertrages ist beiderseits mit sofortiger Wirkung möglich.“

Wie lange diese Vereinbarung bestand, ist nicht bekannt. Mesnerin für die katholischen Mitbürger war damals Frau Maria Prettner. Für katholische Gemeindeglieder aus unseren Gemeinden steht auch noch heute die Nikolauskirche bei Begräbnisfeiern zur Verfügung.

Unsere katholischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gehen nun seit Jahren selbst in eine eigene Kirche in Oberlenningen, die St. Marienkirche.

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